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Bier|Gerstensaft
REGELWERK

Nachfolgend das offizielle Regelwerk der SeidlTour (2. Auflage 08/2020). Alle Erfahrungen und Erkenntnisse der Touren und seiner Regeln fanden ihren Niederschlag darin.

#1

EIN BEZIRK GILT ALS ERFOLGREICH ABSOLVIERT, WENN IN EBENDIESEM EIN SEIDL BIER (0,3L) GETRUNKEN WURDE.

#2

​​ZUSÄTZLICH GETRUNKENE SEIDL IM SELBEN BEZIRK WERDEN NICHT VERMERKT.

#3

DIE SEIDLTOUR MUSS AM SELBEN TAG, AN DEM SIE GESTARTET WURDE, BEENDET WERDEN.

#4

​​​DAS LOKAL MUSS SPEIS&TRANK SOWIE GESCHLOSSENE AUFENTHALTSMÖGLICHKEITEN ANBIETEN KÖNNEN.

#5

TEILNAHME AB 18 JAHREN.

#6

JEGLICHES VERHALTEN, WELCHES ZUM UNWOHLSEIN ANDERER TEILNEHMER ODER LOKALGÄSTE FÜHRT, FÜHRT ZUM AUSSCHLUSS.

#7

DIE WEGSTRECKEN DÜRFEN NUR ZU FUSS ODER MIT ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN ZURÜCKGELEGT WERDEN.​​

#8

DEN ANWEISUNGEN DES GUIDES IST FOLGE ZU LEISTEN.​​

#9

FÜR VERLETZUNGEN VOR, WÄHREND UND NACH DER SEIDLTOUR WIRD NICHT GEHAFTET.

#10

DER SEIDLPASS IST NICHT ÜBERTRAGBAR.

#11

DIE SEIDLTOUR GILT ALS ERFOLGREICH ABSOLVIERT, WENN IN JEDEM BEZIRK JE EIN SEIDL BIER GETRUNKEN WURDE.

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